Genossenschaftliches Wohnen – nachhaltig, sicher und bezahlbar - KfW weitet die Förderung genossenschaftlichen Wohnens aus
Bezahlbarer Wohnraum wird in deutschen Städten immer knapper. Steigende Mietpreise und Wohnraummangel üben insbesondere in Großstädten zunehmend Druck aus. Vor diesem Hintergrund erlebt genossenschaftliches Wohnen eine Renaissance – als gemeinschaftliche und nachhaltige Wohnform, die bezahlbaren Wohnraum langfristig sichert.
Damit bezahlbarer Wohnraum geschaffen und gesichert wird, fördert die KfW den Erwerb von Genossenschaftsanteilen sowohl bei Neugründungen durch Privatpersonen als auch bei bestehenden Wohnungsgenossenschaften. Letztere profitieren insbesondere bei Erweiterungsprojekten oder Nachverdichtungen, wenn durch Neubauten zusätzliche Wohneinheiten entstehen.
Wohngenossenschaften bieten mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Sie schaffen Raum für innovative, nachhaltige Wohn- und Lebenskonzepte. Die gezielte Förderung trägt dazu bei, dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen und zu sichern. Das Gute: Weitere Parteien könnten dann Mitglieder der Genossenschaft werden und ihrerseits Genossenschaftsanteile erwerben, sodass am Ende als Gemeinschaft über das Wohnen und Leben entschieden werden kann. 
Bezahlbarer Wohnraum ist gefragter denn je – genossenschaftliches Wohnen schafft attraktive Lösungen. Bund und KfW haben die Förderung
dieses Wohnmodells seit Februar verstärkt. (Foto: HLC/KfW.de)
Bund und
KfW haben das genossenschaftliche Wohnen bereits seit längerem
unterstützt und ihr Engagement hier nun noch einmal verstärkt. Die
Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss,
der den zurückzuzahlenden Kreditbetrag senkt.
Seit Februar ist
der Kredithöchstbetrag auf 150.000 Euro gestiegen. Der Tilgungszuschuss
liegt nun bei 15 Prozent und beträgt maximal 22.500 Euro. Was bedeutet
das für Sie? Sie können den Förderkredit bei einem Finanzierungsinstitut
Ihrer Wahl, beispielsweise Ihrer Hausbank, beantragen. Voraussetzung
ist, dass dies vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile geschieht. Der
Kredit wird für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung innerhalb
Deutschlands gewährt, die als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz dient. Die
Laufzeit ist flexibel und reicht von zehn bis 35 Jahren mit der
Möglichkeit von Tilgungsfreijahren.
Nach dem Kauf belegen Sie
die Selbstnutzung durch eine Meldebestätigung und die „Bestätigung nach
Durchführung“. Dann wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben, der Ihre
Rückzahlungslast deutlich senkt. Die Kombination mit weiteren
Fördermitteln ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Quelle: HLC , 09.04.2026